Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Klasse AM :
zwei-und dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Einstiegsalter 16 Jahre.
Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis.
Klasse L :
Land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h .Es dürfen bis zu 2 zulassungsfreie Anhänger mitgeführt werden, dann ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt.
Einstiegsalter 16 Jahre.
Ausbildung und Prüfung nur in Theorie.
Klasse A1 :
Krafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 Kw Motorleistung. Verhältnis Leistung zum Gewicht max.0,1 kw/kg
Einstiegsalter 16 Jahre.
Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis.
Die Klasse A1 schliesst die Klasse AM ein.
Klasse A2 :
Krafträder mit max. 35 kw Motorleistung, wobei das Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,2 kw/kg nicht übersteigen darf.
Einstiegsalter 18 Jahre.
Ausbildung in Theorie und Praxis.
Die Klasse A2 schliesst die Klassen A1 und AM ein.
Klasse A :
Krafträder über 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kfz über 15 Kw und dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und mehr als 15 kw Leistung.
Einstiegsalter 24 Jahre.
Ausbildung in Theorie und Praxis.
Die Klasse A schliesst die Klassen A2, A1 und AM ein.
Klasse B :
Kraftfahrzeuge bis 3,5 to zul.Gesamtmasse (ausser Kl. AM, A1, A2 und A).
Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse
8 Personen (keine gewerbliche Peronenbeförderung)
Anhänger darf auch schwerer als 750 kg sein, wenn die Zugmasse 3500 kg nicht übersteigt.
Einstiegsalter 18 Jahre/17 Jahre (BF17)
Ausbildung in Theorie und Praxis
Die Klasse B-BF17 schliesst die Klassen AM und L ein.